Allerdings gilt hier: Sofern der Künstler, Journalist oder Publizist bereits über die Künstlersozialkasse gesetzlich krankenversichert ist, besteht nur noch die Möglichkeit in die PKV zu wechseln wenn die Versicherungspflicht- grenze (ebenso wie bei Arbeitnehmern) überschritten wird. Auch hier gilt der allgemein gehaltene Wert von Euro brutto jährlich. Wenn der Künstler, Journalist oder Publizist noch nicht in der Künstlersozialkasse geführt wird, kann auch dieser jederzeit in die private Krankenversicherung wechseln. .